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Baustelle auf der Autobahn.  Foto:     Auto-Medienportal.Net/ACE

Baustelle auf der Autobahn. Foto: Auto-Medienportal.Net/ACE

43 weitere kleinere Autobahnbaustellen sind geräumt oder in die Winterpause versetzt worden.

Wie der Auto Club Europa (ACE) heute weiter berichtete, wird auf den noch verbliebenen 229 Autobahnbaustellen der Betrieb je nach Witterungslage fortgesetzt oder unterbrochen. Den Angaben des Clubs zufolge beträgt die Gesamtlänge aller Baustellen gegenwärtig rund 797 Kilometer, das sind lediglich knapp etwa 43 Kilometer weniger als vor drei Wochen. Dies dürfte auf den fraglichen Strecken das Staurisiko vermindern.

Der ACE hat ausgerechnet, dass gegenwärtig nur ein Anteil von gut 3 Prozent des mehr als 12 000 Kilometer umfassenden Autobahnnetzes mit Baustellen belegt ist. Davon betroffen sind jeweils beide Richtungsfahrbahnen. Die von Bautätigkeit am stärksten betroffene Autobahn ist die 1464 Kilometer lange A1; davon sind 204 Kilometer mit Baustellen belegt, was zu Verkehrsbehinderungen führt.

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Read More14. Januar 2012 08:07 - Posted by Gerd Braas
Baustelle auf der Autobahn.  Foto: billiger-autofahren24.de/ACE

Baustelle auf der Autobahn. Foto: billiger-autofahren24.de/ACE

Mit der Winterzeit ist die Zahl der Autobahnbaustellen weiter gesunken.

Derzeit sind noch 344 Baustellen eingerichtet, das sind 78 weniger als bei der vorherigen Zählung vor drei Wochen, berichtete der Auto Club Europa (ACE). Auch die gegenwärtig rund 1055 Kilometer weit reichende Gesamtlänge der Baustellen hat sich in den vergangenen drei Wochen um 285 Kilometer verkürzt Der Club hat ausgerechnet, dass zurzeit ein Anteil von rund 4,3 Prozent des gesamten Autobahnnetzes mit Baustellen belegt ist. Die am stärksten betroffene Autobahn ist immer noch die A29 in beide Fahrtrichtungen. Die 190 Kilometer,lange Autobahn ist zu 25 Prozent mit Baustellen belastet. Kraftfahrern bleibt ein Stück von rund. 144 Kilometern, an dem nicht gearbeitet wird.

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Read More2. Dezember 2011 08:38 - Posted by Gerd Braas
Neuerungen für das Jahr 2012.  Foto:  billiger-autofahren24.de/ACE

Neuerungen für das Jahr 2012. Foto: billiger-autofahren24.de/ACE

Autofahren soll im neuen Jahr sicherer und umweltfreundlicher werden.

Der Auto Club Europa (ACE) sieht eine Welle von Neuerungen auf die Autofahrer zurollen. Kraftfahrzeugbesitzer, die die Frist für die fällige Hauptuntersuchung (HU) um mehr als zwei Monate überschreiten, bleiben voraussichtlich von April 2012 an von der Rückdatierung der Prüfplakette verschont. Allerdings müssen sie wegen angeblich höherem Inspektionsaufwand einen Aufschlag der Prüfgebühr von 20 Prozent hinnehmen. Das ist eine von zahlreichen Änderungen, auf die sich Autofahrer im Laufe des neuen Jahres einzustellen haben. Für neu zugelassene Autos, die nach drei Jahren erstmals im April 2015 zur HU müssen, wird eine Probefahrt des Prüfers voirgeschrieben – bei einem Tempo von mindestens 8 km/h samt einem Lenkeinschlag nach links und rechts. Die HU-Novelle soll im Februar den Bundesrat passieren.

In vier Städten werden vom 1. Januar 2012 an erstmals Umweltzonen eingerichtet, in weiteren 22 Kommunen treten zeitgleich schärfere Vorschriften in Kraft. Für Fahrzeuge mit einem erhöhten Schadstoffausstoß gelten dort künftig Zufahrtsbeschränkungen in abgestufter Form. Zu mehr Umweltbewusstsein beim Autokauf soll eine Modifizierung der Kfz-Steuer animieren. Seit dem Erstzulassungsdatum 1. Juli 2009 werden Pkw nach ihren CO2-Ausstoß besteuert. Bislang lag die Grenze der Steuerfreiheit bei einem Schadstoffausstoß von 120 g/km. Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes verringert sich ab dem 1. Januar 2012 auf 110 g/km. Betroffen von dieser Neuregelung sind Besitzer von Fahrzeugen, die nach dem Jahreswechsel 2011 / 2012 erstmals zugelassen werden.

Bereits seit dem 1. Dezember 2011 wird Autohändlern vorgeschrieben, Neufahrzeuge mit einer Energieverbrauchskennzeichnung zu versehen. Darin wird unter Berücksichtigung verschiedener Fahrzeugklassen der Kraftstoffverbrauch nach Effizienzgesichtspunkten bewertet.

Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr soll das jüngst in Berlin vorgestellte nationale Verkehrssicherheitsprogramm 2011 sorgen. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Ende der Dekade um 40 Prozent zu reduzieren.

Das Flensburger Zentralregister beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) soll 2012 grundlegend reformiert und der Abbau von Punkten unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert werden. Versprochen wurde dieses Vorhaben bereits im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb; ein fertiges Konzept liegt allerdings noch nicht auf dem Tisch.

2012 soll die Spurbreite und Beschilderung an Baustellen verbessert werden. Bei Engpässen an Autobahnbaustellen soll die linke Spur nach Möglichkeit erweitert und dort die Spur für breitere Fahrzeuge freigegeben werden.

Das Wechselkennzeichen soll nun 2012 eingeführt werden. Damit können mindestens zwei Pkw wahlweise mit einem Kennzeichen genutzt werden, wenn sie den gleichen Halter haben.

Nachdem die Führerscheinprüfung am PC schon die konventionellen Fragebogen überflüssig gemacht hat, kommt laut ACE nun der nächste Schritt hin zum interaktiven Wissenstest. Vom kommenden Jahr an sollen bundesweit und flächendeckend Videofilme Bestandteil der Führerscheinprüfung werden.

Wer für einen Diesel-Pkw oder für ein leichtes Nutzfahrzeug bis 3,5 Tonnen eine Rußpartikelfilter-Nachrüstung vornehmen lässt, erhält dazu ab 2012 wieder einen Förderbetrag in Höhe von 330 Euro in bar.

Die bislang schon auf Bundesautobahnen geltende Maut für Lkw über 12 Tonnen soll im kommenden Jahr auf weitere Bundesstraßen ausgeweitet werden. Das entsprechende Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen trat im Juli 2011 in Kraft.

Die Berechnung der Entfernungspauschale soll ab dem 1. Januar 2012 vereinfacht werden. Wer abwechselnd mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, soll dies nicht mehr täglich nachweisen müssen.

Vom 1. Januar an treten bei den deutschen Kfz-Versicherern die neu berechneten Regional- und Typklassen in Kraft. Bei der PKW-Haftpflicht verbleiben rund 68 Prozent der Fahrzeuge in der bisherigen Regionaleinstufung, ein knappes Drittel aller Autobesitzer muss sich auf neue Tarife einstellen.

Servicenummern dürfen nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes zufolge kostenfrei werden. In Kraft getreten ist das Gesetz allerdings noch nicht, mit der Umsetzung wird bis Sommer 2012 gerechnet.

Fuhrunternehmer, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt ergreifen, können für 2012 Fördermittel aus dem Programm De-minimis beantragen.

Die Verbraucherorganisation EuroNCAP wird ab 2012 die Messlatte nochmals höher legen. Beim Insassenschutz werden die Kriterien zur Erzielung von drei oder vier Sternen verschärft. Insgesamt müssen ab 2012 getestete Fahrzeuge deutlich bessere Gesamtnoten vorweisen können, um die begehrten EuroNCAP-Sterne zu erringen.

Von 1. Juli 2012 an sollen neu produzierte Autoreifen EU-weit mit einer Kennzeichnung versehen werden, aus der die spezifischen Eigenschaften des Reifens hervorgehen, etwa was den Rollwiderstandswert, die Haftung bei Nässe oder die Geräuschemissionen betrifft.

Neue Nutzfahrzeugtypen müssen ab August 2012 mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Für die vor diesem Zeitpunkt zugelassenen Lastwagen besteht keine Nachrüstpflicht. Aber auch Neufahrzeuge können später noch ohne die zusätzlichen Leuchten verkauft werden, sofern sie ihre Allgemeine Betriebserlaubnis vor August 2012 erhalten haben. Elektronische Fahrdynamik-Regelsysteme (ESP) werden ab dem Stichtag 11.Juli 2012 für neue Lkw-Typen obligatorisch.

Liechtenstein ist dem Schengen-Raum beigetreten und verzichtet auf Ausweiskontrollen an seinen Grenzen.

Die Lang-Laster sollen von 2012 an auf ausgesuchten Strecken erprobt werden. Dagegen machen mehrere Bundesländer rechtliche Bedenken geltend.

Mit der Einbeziehung von Italien, Irland, Griechenland und Belgien wird die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern für Verkehrssünder demnächst in ganz Europa gelten.

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Read More 08:20 - Posted by Gerd Braas
Fahren im Winter.  Foto: billiger-autofahren24.de/ACE

Fahren im Winter. Foto: billiger-autofahren24.de/ACE

Der Auto Club Europa (ACE) hat alle Autovermieter in Deutschland aufgefordert, sie sollten ihre Fuhrparks in der bevorstehenden Wintersaison obligatorisch mit Winterreifen (M+S) ausrüsten.

Laut ACE haben sich bislang lediglich drei Mietwagenunternehmen entschlossen, ihre Fahrzeuge entsprechend auszurüsten. Die Avis Autovermietung teilte mit, dass sie ihre Flotte seit 1. November 2011 bis zum 31. März 2012 komplett mit wintertauglicher Bereifung vermietet. Es gibt den Avis-Angaben zufolge auch keinen Extra-Zuschlag für die Winterreifen. Die Winterreifenpauschale sei – wie auch bei den anderen Autovermietern – im Mietpreis inkludiert. Europcar und Sixt werden ab dieser Woche Autos ohne Aufpreis mit wintertauglicher Bereifung zu versehen. Doch wer lieber auf Sommerreifen fährt, bekommt gegenüber den mit Winterreifen ausgerüsteten Fahrzeugen einen vergleichsweise besonders günstigen Mietpreis offeriert. „Damit ist klar, auch Autovermieter haben nichts zu verschenken, irgendwo müssen sie die Mehrkosten für Winterreifen den Kunden wohl anrechnen“, sagte Gert Schleichert, Leiter Auto & Verkehr beim ACE.

Schleicherts Angaben zufolge verfügen Europcar und Sixt als Autovermieter über einen Marktanteil von zusammengenommen rund 59 Prozent. Weil aber noch nicht einmal deren Fuhrparks komplett mit Winterreifen ausgerüstet sind schätzt der Automobilclub, dass auf die gesamte Branche bezogen bestenfalls nur jeder zweite Mietwagen über Winterreifen verfügt. Demgegenüber beträgt bei privaten Autobesitzern die Winterreifenquote (Kategorie M+S) laut ACE bereits knapp 90 Prozent; nicht mitgerechnet hierbei sind die durchaus wintertauglichen Ganzjahresreifen; deren geschätzte Quote nach Angaben des Clubs etwa sieben Prozent betragen dürfte. Manche Mieter von Autos neigen nach Angaben des ACE aus Gründen der Kostenersparnis zu einem Verzicht auf Winterreifen. Damit aber brächten sie sich und andere bei Schnee und Eis in Gefahr.

Rein rechtlich gesehen sind laut ACE weder private Fahrzeughalter noch gewerbliche Autovermieter verpflichtet, ihre Autos mit Winterreifen auszustatten. Der Grund: Auch die seit dem vergangenen Jahr strenger formulierte so genannte Winterreifenpflicht (M+S-Reifen statt „geeignete Bereifung“) ist nach wie vor situativ an die aktuell herrschenden Straßenverhältnisse geknüpft. Das bedeutet, dass im Winter – sofern die Straße nicht von Eis, Schnee oder Schneematsch bedeckt ist – auch auf Sommerreifen gefahren werden darf, weshalb Winterreifen noch immer nicht überall zur Standardausrüstung gehören, auch nicht bei Mietwagenunternehmen.

Verantwortlich für die richtige Bereifung ist grundsätzlich auch nicht der Halter, in diesem Fall der Autovermieter, sondern immer der Fahrer, also der Mieter. Bereits im vergangenen Jahr haben der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der ACE an die Autovermietungsgesellschaften appelliert, sie sollten im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung für die Ausrüstung ihrer Mietwagenflotten mit Winterreifen sorgen.

Wer bei Eis und Schnee trotz situativer Winterreifenpflicht mit Sommerreifen fährt und in einen Unfall verwickelt wird, kann Probleme mit der Versicherung bekommen. Verkehrssicherheitsexperte Gert Schleichert vom ACE erklärt: „Für den Schaden beim Unfallgegner muss die Haftpflichtversicherung zwar grundsätzlich immer gerade stehen, aber danach führt an einer Einstufung in einen ungünstigeren Versicherungstarif kein Weg vorbei. Bei einer Kaskoversicherung sind die Folgen möglicherweise noch schwerwiegender. Wer falsch bereift unterwegs ist, riskiert nämlich wegen grober Fahrlässigkeit seinen Kaskoversicherungsschutz, wird also bei der Regulierung des selbst zugefügten Schadens alleine gelassen. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass hier die Bereifung tatsächlich zu einer Gefahrenerhöhung geführt hat. Im Falle eines Schadens wird es dann womöglich zu einer Kürzung der Ansprüche gegenüber dem Versicherer kommen“, erläutert Gert Schleichert. Wer den damit verbundenen Kosten entgehen will, sollte von vornherein auf Nummer sicher fahren, rät der ACE.

Autofahrer sollten daher schon bei der Reservierung einen Wagen mit Winterreifen verlangen. Sie sorgen im Winter nachweislich für mehr Sicherheit. Umgekehrt gilt: Wenn Schnee- und Eisglätte herrschen, muss in Vermeidung einer Karambolage und einer Strafe die Weiterfahrt streng genommen abgebrochen werden, falls das Auto lediglich mit Sommerreifen ausgestattet ist. Wer mit Sommerreifen auf glatter Fahrbahn unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dieses Bußgeld wird nicht etwa von den Autovermietungen getragen – verantwortlich ist einzig und allein der Fahrer, betont der ACE.

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Read More22. November 2011 15:40 - Posted by Gerd Braas

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund soll sich nach Ansicht des Auto Club Europa (ACE) besser für eine Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einsetzen statt für die Einführung einer Pkw-Maut.

Mit diesem Appell reagierte der Club auf die Aussagen von Städtebund- Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg, der eine Pkw-Maut befürwortet hatte. Nach Meinung von Landsberg lassen sich die notwendigen Investitionen in das Straßennetz auf Dauer nur mit einer Straßennutzungsgebühr finanzieren. Der ACE wirft den Kommunen dagegen vor, sie ließen weite Teile der 450 000 Kilometer umfassenden kommunalen Verkehrsinfrastruktur regelrecht vergammeln. Das habe aber nichts mit fehlenden Maut-Einnahmen zu tun, sondern vor allem mit falschen politischen Prioritäten, mit einer systematischen Vernachlässigung der Instandhaltung sowie mit Mängeln im städtischen Straßenbaumanagement.

Zugleich erinnerte der ACE an die ablehnende Haltung der kommunalen Dachverbände zur Einführung einer so genannten City-Maut. Sich einerseits für eine Pkw-Maut auszusprechen, eine City-Maut aber abzulehnen – das erscheine nicht plausibel sondern widersprüchlich, kritisierte derAutomobilclub.

Für eine City-Maut sind laut ACE die Bundesländer rechtlich zuständig. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 Grundgesetz sei die Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Mit dem Erlass des Autobahnmautgesetzes (ABMG) und des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivG) habe der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz für den Bereich der Bundesfernstraßen umfassend Gebrauch gemacht. Die Länder wiederum könnten in eigener Zuständigkeit eine City-Maut für Kommunal- und Landesstraßen einführen. Es sei bemerkenswert, dass dieses Recht bislang nicht in Anspruch genommen worden ist, so der ACE.

Selbst die Bundesregierung sieht nach Einschätzung des ACE keinen Handlungsbedarf für eine Präzisierung des rechtlichen Rahmens zur Einführung, da eine City-Maut nur in geringem Umfang zur Lösung von innerstädtischen Verkehrsproblemen beitragen könne und zudem die Bürger zusätzlich finanziell belaste. Zudem würde mit einer solchen Sraßenbenutzungsgebühr Kaufkraft aus den Innenstadtbereichen abgezogen. Es käme zu Geschäftsverlagerungen und zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Richtung mautfreie Städte beziehungsweise “grüner Wiesen” an den Stadträndern.

Read More10. Oktober 2011 12:53 - Posted by Gerd Braas

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